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   BSG, 15.11.1983 - 1 S 11/82   

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https://dejure.org/1983,18270
BSG, 15.11.1983 - 1 S 11/82 (https://dejure.org/1983,18270)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1983 - 1 S 11/82 (https://dejure.org/1983,18270)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1983 - 1 S 11/82 (https://dejure.org/1983,18270)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 S 11/82
    Hiergegen hat die Klägerin den Rechtsweg ohne Erfolg beschritten (vgl Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Sache 1 S 10/82).

    - 1 S 10/82).

  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 S 11/82
    Allenfalls unter letztere Regelung könnten die von der Klägerin als vom LSG verletzt gerügten Vorschriften des NdsBesAan unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung fallen, die durch sie auch "inhaltlich gleiche Vorschriften" in den Bezirken verschiedener Landessozialgerichte für erfaßt hält, sofern sie zum Zwecke der Vereinheitlichung erlassen sind (vgl zuletzt BSGE 53, 175, 176 f mwN).
  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73

    Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 S 11/82
    Nach 9 68 Abs. 2 SGB " - gleichlautend mit S 3 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (EHC) - werden durch den Haushaltsplan eines Versicherungsträgers "Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben", also durch den Haushaltsplan Rechtspositionen Dritter weder in positiver noch in negativer Hinsicht berührt (allgemeine Meinung, vgl BSGE H6, 155, 157; "7, 21, 23; BVerwG DÖD 1976, 157, 158; Meydamin Krause/von Maydell/ Merten/Meydam, SGB H, 5 68 RdNr 2; Verb.Kommentar" SGB H, 5 68 Anm 6).
  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 22/55
    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 S 11/82
    Daß es die Klägerin bis dahin bei einem Anfechtungsantrag belassen hatte, ist grundsätzlich unschädlich (BSGE H2, 212, 216); auch stellt der Übergang von der Anfechtungs- zur Feststellungeklage nach 5 131 Abs. 1 Satz 3 SGG selbst in der Revisionsinstanz keine unzulässige Klageänderung (S 168 SGG) dar (BSGE 8, 178, 180; 12, 185, 187).
  • BSG, 21.06.1960 - 3 RK 72/55
    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 S 11/82
    Daß es die Klägerin bis dahin bei einem Anfechtungsantrag belassen hatte, ist grundsätzlich unschädlich (BSGE H2, 212, 216); auch stellt der Übergang von der Anfechtungs- zur Feststellungeklage nach 5 131 Abs. 1 Satz 3 SGG selbst in der Revisionsinstanz keine unzulässige Klageänderung (S 168 SGG) dar (BSGE 8, 178, 180; 12, 185, 187).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Im Hinblick darauf, daß bezüglich der hier streitigen Haushaltsansätze der Nds. SM ebenso wie für das Haushaltsjahr 1981 durch seinen Erlaß vom 17. Dezember 1981 auch für das Haushaltsjahr 1982 eine inhaltlich gleiche Zwangsetatisierung vorgenommen hat (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in dem Rechtsstreit 1 S 11/82) und aufgrund dessen die Klägerin dasselbe aufsichtsbehördliche Vorgehen auch für die folgenden Haushaltsjahre ab 1. Januar 1983 hat erwarten müssen, bestand und besteht für sie eine "Wiederholungsgefahr", welche im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der hier angefochtenen Erlasse vom 18. Dezember 1980 begründet und jedenfalls auf diesem Wege deren sachliche Überprüfung ermöglicht und erfordert (vgl. dazu BSGE 40, 190, 196 = SozR 4100 § 116 Nr. 1 S. 5f.; BSGE 42, 212, 217 f.; BSG SozR 4100 § 19 Nr. 5 S. 23 und Nr. 9 S. 47).
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